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Gondelsheim - von der Rebellion von 1730 VON THOMAS ADAM Keine zwei Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Krieges, am 27. Februar 1650, wechselte Gondelsheim seinen Besitzer. Johann Bernhard Freiherr von Mentzingen erwarb den freiadeligen Flecken von Georg Rudolf Knebel von Katzenelnbogen und dessen Frau Anna Margaretha, einer geborenen Landschadin von Steinach. Die Mentzinger waren seit Mitte des 13. Jahrhunderts alleinige und reichsunmittelbare Herren des gleichnamigen Dorfes im Kraichgau; daneben nannten sie zeitweilig auch Anteile an verschiedenen anderen Ortschaften und Burgen ihr Eigen. Zweifellos gehörte Gondelsheim, dessen Schlossgut sie fortan durch einen Verwalter bewirtschaften ließen, mit dem schon 1616 aufgekauften Bonartshäuser Hof zu ihren wichtigsten Erwerbungen aus dieser Epoche. Fortan beanspruchten sie als Besitzer des Dorfes praktisch sämtliche adeligen Rechte, die in einem Dokument aus dem 18. Jahrhundert mit den Worten zusammengefasst werden: „Die Herrschaft hat, so weit die Gondelsheimer Gemarckung gehet, allein den Staab, auch alle andern hohe, niedern und Malefiz-Obrigkeit, Herrlichkeit, Gebott, Verbott, Gericht, Frevel, Straffen, Bußen, Einigungen, Sazungen, Heerd-Recht und Abzug, auch Gros- und Kleinen Zehenden, nichts ausgenommen, alleinig zu exerciren und zu empfangen, und ist ihr dieses alles eigenthümlich zuständig. Sieben Jahrzehnte lang scheinen die Gondelsheimer mit ihren neuen Ortsadeligen ein relativ entspanntes Verhältnis gepflegt zu haben. Heftig jedoch eskalierten die Konflikte zwischen der Gemeinde und dem Freiherrn Johann Reinhard von Mentzingen nach 1720, als der Adelige unweit des Bonartshäuser Hofes den Neuhof, auch Erdbeerhof genannt, anlegen ließ. Johann Reinhard, Enkel von Johann Bernhard, war eine ausgesprochen schwierige Persönlichkeit, die sich auch gegen Widerstände in der eigenen Familie den Alleinbesitz von Ort und Gut Gondelsheim zu sichern wusste. Eine „Dynastie“ der Gondelsheimer Linie des Hauses Mentzingen zu begründen war ihm jedoch nicht vergönnt: Seine Frau Marianne Elisabeth hatte wohl zwei Mädchen zur Welt gebracht, aber keinen überlebenden Sohn. Den beiden Töchtern und – falls er vor ihr starb – seiner Witwe eine eigene Gutswirtschaft als Erbteil zu verschaffen, war einer der Auslöser für Johann Reinhards folgenschweren Entschluss, den Neuhof anzulegen. Ein zweiter war sicher seine eigene, rasch fortschreitende Verschuldung, die weitere Einnahmequellen erforderte. Als Angehöriger der Reichsritterschaft musste auch Johann Reinhard eine standesgemäße, mithin aufwändige Lebenshaltung bestreiten und hatte doch eigentlich kein Geld dafür. Das Stammgut der Mentzinger und das vieler Ritterfamilien war durch Erbteilung völlig zerstückelt, jedes Familienmitglied besaß nur ein einziges Dorf oder gar bloß einen Anteil daran. Oft genug standen in dieser Zeit geringe Einnahmen sehr hohen Ausgaben gegenüber, und für diverse Anleihen musste Johann Reinhard Teile seiner Güter verpfänden. Einer seiner wichtigsten Kreditgeber war die benachbarte Kurpfalz, bei der sich das Haus Mentzingen bis Mitte des 18. Jahrhunderts mit Hypotheken über fast 190000 Gulden verpflichtete. Nun verfügte Johann Reinhard jedoch nicht über genug Grund und Boden, um seinen neuen Hof mit einer ausreichenden landwirtschaftlichen Nutzfläche auszustatten. Deshalb zog er Flächen an sich, vor allem Wälder, die eigentlich im Besitz der Gemeinde waren, und ließ sie zur Anlage des Erdbeerhofes roden. Daraus resultierte ein erbitterter Konflikt und zugleich ein von der Gemeinde angestrengter Prozess vor dem kaiserlichen Reichshofrat in Wien, einer der beiden höchsten Justizinstanzen im Alten Reich. Dies alles bot Zündstoff für eine sehr lange und sehr unruhige Zeit; aus dem Widerstand gegen die Schaffung des Neuhofs, der den Bauern Fläche für die Produktion ihrer eigenen Nahrungsmittel und Handelsgüter entzog, keimte so die Gondelsheimer Rebellion von 1730. 1727 bekamen die Gondelsheimer erstmals zu spüren, was dieser Konflikt bedeuten und wohin er führen konnte. Johann Reinhard von Mentzingen hatte seit Jahren mit dem Brettener Bürger Moritz Krämer eine Auseinandersetzung um Besitz- und Erbrechtsfragen, die letztlich eskalierte und bis auf höchste politische Ebene getragen wurde. Um Krämers Rechte – also die Rechte eines pfälzischen Untertanen – durchzusetzen, gewährte der Kurfürst seinem Landeskind nahezu jeden Beistand. Krämers Konflikt war vor dem Hintergrund der harten Rivalität zwischen Pfalz und Ritterschaft keineswegs ein bloßer Privathändel, sondern eine Staatsaffäre. Letztlich legitimierte der Fürst gewaltsame Übergriffe auf Gondelsheim und die Beschlagnahme von Hab und Gut der Ortseinwohner, um damit die finanziellen Verluste auszugleichen, die Krämer durch den Freiherrn von Mentzingen erlitt. Im September 1727 wurde das Dorf gleich zweimal von Brettener Bürgern unter Krämers Führung abgeriegelt, überfallen und geplündert, es kam zu Schießereien und schweren Körperverletzungen. Dies rief eine tiefe Vertrauenskrise bei den Gondelsheimern hervor, und zwar gegenüber dem eigenen ungeliebten Ortsadeligen, der nun auch völlig darin versagte, seinen Untertanen Schutz oder wenigstens Wiedergutmachung zu gewährleisten. Johann Reinhard von Mentzingen entpuppte sich, wenn er solchen Interventionen von außen nichts entgegenstellen konnte, als politisch und militärisch schwach. Der Kurfürst von der Pfalz hingegen, der den Nachweis seiner Durchsetzungsfähigkeit eindrücklich erbracht hatte, bot den Gondelsheimern zugleich Unterstützung gegen die Willkürherrschaft des Freiherrn an. Natürlich aus eigenem Machtkalkül: Er hoffte den bislang freiadeligen Flecken auf diese Weise nach Möglichkeit in sein Territorium einbeziehen zu können. Vor diesem politisch überaus spannungsgeladenen Hintergrund ging die Auseinandersetzung zwischen dem Freiherrn von Mentzingen und den Bürgern des Dorfes im Frühjahr 1730 in eine weitere Runde. Vordergründiger Auslöser war Johann Reinhards Befehl, im Ort einen neuen Gefängnisturm zu errichten. Um diesen Bau ausführen zu können, forderte er die Frondienste der Gondelsheimer an. Die aber widersetzten sich; rasch sammelte sich eine etwa zehn- bis zwölfköpfige Kerngruppe, deren Anhänger offenbar bereits seit längerem mit dem Regiment des Freiherrn haderten. Dieser Kerngruppe gelang es, die latente Unzufriedenheit der Dorfbewohner in kürzester Frist, binnen weniger Wochen, zum offenen Widerstand zu erweitern. Während einer Bürgerversammlung am 5. April 1730 kursierte, von den Aufrührern in Umlauf gebracht, ein Papier gegen den Gefängnisbau, das von den meisten Anwesenden unterschrieben wurde. Nur der weitaus kleinere Teil der Gemeinde stand, so erwies es sich, noch loyal zur Herrschaft. Schlichtungsversuche scheiterten, nicht zuletzt, weil die Kurpfälzer von Bretten aus massiv und bewusst auf eine Eskalation des Konflikts hinarbeiteten. Am 22. April erschienen rund 40 Gondelsheimer „mit größtem Ohngestüm“ auf dem Rathaus der Gemeinde, stießen Flüche und lautstarke Verwünschungen aus und brachten anschließend, darin wiederum vom Brettener Oberamt unterstützt, ihre Beschwerden zu Papier. In denselben Tagen entstand auch ein Brief, der die Unterschriften von fast 50 Gondelsheimer Bürgern trug und in dem geklagt wurde, sie seien durch Johann Reinhard von Mentzingen derart „gegen das alte Herkommen und Verträge beschwehrt worden, daß es unß die höchste Ohnmöglichkeit seyn will, unter und bey solchem längerhin zu wohnen, ja das Unßrige mit den Rucken anzusehen endlich genöthiget werden, maßen solcher so despotice mit unß verfahret, daß deßen Procedere einer türkischen Zucht mehr als gleich ist“. Der Freiherr bringe die Menschen um Haus und Hof, jage sie wegen geringer Ursache aus dem Dorf oder werfe sie ins Gefängnis. In den folgenden Monaten herrschte Aufruhr in Gondelsheim. Drohungen, Ausschreitungen, aufsässige Reden, auch Gewalttätigkeiten waren an der Tagesordnung. Ließ der Freiherr einen Rebellen verhaften und in die Arrestzelle sperren, wurde er vom aufsässigen Teil der Bürgerschaft rasch wieder befreit. Die sichtbare Schwäche des Mentzinger Adeligen erzeugte eine Krise der Ordnung und damit bei den Bauern ein Gefühl für einen Freiraum. Den versuchten sie zu nutzen, um Stück für Stück die Rechte der Gemeinde durchzusetzen und wo möglich zu erweitern. Unterdessen schaltete die Kraichgauer Ritterschaft den Kaiser in Wien ein. Der warnte einerseits den Kurfürsten von der Pfalz, sich nicht mehr in die inneren Angelegenheiten von Gondelsheim einzumischen, und andererseits die Rebellen im Saalbachtal, wieder in die Schranken des Gehorsams zu treten, wollten sie nicht schwere Strafen heraufbeschwören. Zugleich entsandte der Kaiser eine Kommission, die einen abermaligen Schlichtungsversuch unternehmen – oder aber, im Falle des Scheitern, Militär anfordern sollte, um „bey fernerer Renitenz die Rädelsführer in sichern Gewahrsam bringen“ und ihnen den Prozess machen zu lassen. Die Einigung misslang erneut, es folgte der angedrohte Militäreinsatz. Über 100 Mann eines in Philippsburg stationierten Regiments holten zu nachtschlafender Zeit, gegen 23 Uhr am 28. September 1730, acht der vermeintlich wichtigsten Rädelsführer in Gondelsheim aus ihren Betten. Es kam zu turbulenten Szenen: Der eine unternahm einen Fluchtversuch, ein anderer setzte sich mit einer Heugabel zur Wehr und hieb einem Musketier das Bajonett entzwei. Immer zwei aneinander gefesselt, wurden die acht Männer bald darauf vom größeren Teil des Kommandos nach Philippsburg geschafft und dort für insgesamt fast vier Jahre eingesperrt. Im Gondelsheimer Schloss blieb eine etwa 30 Mann starke Abteilung zurück. Deren Aufgabe: Die Freifrau von Mentzingen und ihre beiden Töchter zu schützen, die sich noch im Familiensitz aufhielten, ebenso die treu gebliebenen Untertanen im Dorf. Wo möglich, sollten auch weitere Rädelsführer der Rebellion dingfest gemacht werden. Von diesen allerdings hatten viele entkommen können und wandten sich nun nach Mannheim, um den Kurfürsten von der Pfalz über das Geschehen zu informieren und Hilfe anzufordern. Ihre Hoffnungen wurden nicht enttäuscht. Am frühen Morgen des 8. Oktober 1730 rückten rund 150 kurpfälzische Soldaten in Gondelsheim ein mit dem Befehl, die noch verbliebenen kaiserlichen Truppen zum Abrücken zu zwingen. Es kam zu Schusswechseln, ein Kurpfälzer wurde getötet, und beide Einheiten lagen sich, einander bespitzelnd und wo immer es ging schädigend, in den kommenden drei Wochen gegenüber. Derweil traktierten die kurpfälzischen Soldaten die wenigen Bürger von Gondelsheim, die sich noch zum Hause Mentzingen bekannten, tranken ihnen die Fässer leer und versuchten sie zu bereden: Wenn sie sich vom Freiherrn lossagten und den Kurfürsten als neuen Regenten anerkannten, so werde ihnen „aller Schaden wieder ersetzet“. Auch das Abrücken der pfälzischen Soldaten Ende Oktober löste den Konflikt für beide Seiten nicht. Noch über Jahre hinweg versuchten alle Beteiligten, ihre jeweiligen spezifischen Interessen durchzusetzen: der Kurfürst sein Machtkalkül, mit dem er Gondelsheim für die Pfalz vereinnahmen wollte; der rebellische Teil der Bürgerschaft, der von Johann Reinhard von Mentzingen die Erhaltung und Gewährung zahlreicher Gemeinderechte, vor allem aber die Rückgabe der Flächen beim Erdbeerhof verlangte; der Freiherr, der an beiden Fronten weitgehend glücklos agierte und sich schließlich in sein selbst gewähltes Exil nach Durlach zurückzog. In gedruckten Denkschriften, von denen jede das angebliche Unrecht des jeweils anderen in krassesten Farben ausmalte, kreuzten Johann Reinhard und sein Pfälzer Konkurrent 1731/32 die Klingen. Die Auffassung und Interpretation von „Wahrheit“, es erübrigt sich wohl zu erwähnen, war dabei auf beiden Seiten überaus flexibel. Weil aber beide adeligen Kontrahenten ihre parteiischen Druckwerke so weit als möglich zu verbreiten suchten, wurde der Name des Dorfes Gondelsheim schlagartig im ganzen Reich bekannt: als Musterbeispiel für bäuerliche Widersetzlichkeit und für die Übergriffe eines mächtigen Landesherrn gegen die Reichsritterschaft. Johann Reinhard von Mentzingen starb 1735, Gondelsheim und das Hofgut Bonartshausen fielen an seine Cousins Bernhard Friedrich und Karl Christian als nächste männliche Verwandte. Beide bemühten sich alsbald um „gütliche Beylegung“ der Differenzen mit Kurpfalz. „Ich wünsche mit recht sehnlichem Verlangen“, seufzte Bernhard Friedrich, „daß diese verdrießliche Sache endlich einmahl ihre Endschafft erreiche.“ Mit vorbereitet durch Herzog Karl Alexander von Württemberg, der schlichtend als Vermittler wirkte, kam endlich im März 1737 ein Vertrag zwischen den Brüdern und dem Kurfürsten zustande, der einen Schlussstrich unter den Streit setzen sollte. Die Klagen der Untertanen freilich waren damit nicht behoben, der Prozess vor dem Reichshofrat in Wien schwebte weiter. Noch immer hatten die Rebellen enormen Einfluss im Dorf, maßten sich Kompetenzen einer Gegenverwaltung an und versuchten den rechtmäßigen Schultheißen und Anwalt kaltzustellen. Einmal mehr kam es 1739 zu einer Untersuchung der Vorfälle und zu Schlichtungsbemühungen, doch selbst Jahre später standen weiterhin fast zwei Drittel der 108 Bürger und Bürgerwitwen auf Seiten der Aufständischen. Abgeflaut ist der Protest erst, nachdem mehrere Wortführer durch kaiserlichen Erlass aus Gondelsheim verbannt worden waren. Ein Vergleich zwischen der Gemeinde und der Familie von Mentzingen kam, wiewohl unter offenbar fragwürdigen Rahmenbedingungen, schließlich im Oktober 1774 zustande. Es schien zunächst, als könne tatsächlich ein Schlussstrich nun auch unter diesen Konflikt gezogen werden, der zu einem kostenträchtigen Prozess vor dem Reichshofrat angewachsen und selbst durch mehrfaches Bemühen um Aussöhnung nicht zu beenden gewesen war. Über allem stand das Verzeihen: Die Beteiligung einzelner, fast ein halbes Jahrhundert nach den Hauptereignissen noch lebender Rebellen sollte „dergestalten versenket“ werden, „daß dieserhalben keinem einiger Vorwurf gemacht oder etwas, unter welchem Vorwand es auch geschehe, nachgetragen werden solle“. Während die Gemeinde alle Ansprüche auf das Areal des Erdbeerhofs und die meisten strittigen Distrikte aufgab, überließ ihr Freiherr Christian Ernst von Mentzingen seinerseits vier andere Forstflächen. Auf drei Seiten Papier trägt das Abkommen die Unterschriften der Bürger von Gondelsheim. Aber es war noch immer nicht das Ende der Geschichte. Denn auf längere Sicht wirkten die Regelung von 1774 und der endgültige Verlust großer land- und forstwirtschaftlicher Flächen wie ein Stachel im Fleisch (zumal die Gemeinde das Recht durchaus auf ihrer Seite hatte). Bei einer Bürgerversammlung im Jahre 1788 votierte der überwiegende Teil aller Stimmberechtigten dafür, einen neuen Rechtsstreit zu führen, der aber 1802 endgültig verloren ging. Der Reichshofrat erkannte zugunsten der Standesherrschaft – mittlerweile das markgräflich-badische Haus, in dessen Besitz Gondelsheim übergegangen war – und gegen die klagende Gemeinde. Die hatte nun für die erheblichen Kosten des insgesamt 80 Jahre (!) dauernden Verfahrens aufzukommen und sich schlussendlich mit dem Vertrag von 1774 abzufinden – was ihr aber, wie wir noch sehen werden, nicht wirklich gelang. Die schwere wirtschaftliche Krise, die schon Johann Reinhard von Mentzingen umtrieb und mit zu seiner fatalen Entscheidung beitrug, der Gemeinde Gondelsheim Waldflächen zur Errichtung des neuen Erdbeerhofes zu entziehen, führte die Kraichgauer Adelsfamilie Mitte des 18. Jahrhunderts schließlich in den Ruin. Sie hatte sich mit Krediten und Hypotheken völlig übernommen und verursachte mit einem Aufsehen erregenden Schuldenwesen Unmengen an Schriftwechseln. Sicher trugen die vielen Erbteilungen, die eine standesgemäße barocke Lebenshaltung unfinanzierbar machten, zu diesem Totalbankrott bei. Immerhin unterhielten die Mentzinger in Gondelsheim einen durchaus ansehnlichen Hofstaat mit herrschaftlichem Koch, Kammerdiener, Kutscher, Jäger, Gärtner, Lakai, Amtsbote, Kammerjungfern und Mägden. Aber zweifellos spielte ein persönliches Verschulden von Karl Christian und vor allem von Bernhard Friedrich die entscheidende Rolle. Dessen Geldprobleme arteten schon in tiefe persönliche Verzweiflung aus, als er seinen Bruder im Juni 1748 um eine erneute Finanzspritze anflehte: „Ach mein Gott, was fange ich aber an? Ich chagrinire [i. S. v. bekümmern, quälen] mich bis in Tod. Ich bitte dich um Gottes willen, zeige deine brüderliche Liebe gegen mich.“ Karl Christian hatte nach dem Antritt des Erbes 1735 zu einem in adeligen Kreisen nicht ungewöhnlichen Mittel gegriffen, das ihm helfen sollte, den bereits schwer angeschlagenen Familienbesitz zu retten und zusammenzuhalten. Er heiratete Marianne Dorothea, die Tochter seines verstorbenen Cousins Johann Reinhard, doch wurde die Verbindung bereits nach zwei Jahren wieder geschieden. Bernhard Friedrich starb 1752 als brandenburgisch-onolzbachischer Kammerherr und Justizratsvizepräsident. Karl Christian übernahm zum eigenen Schuldenberg auch noch die enormen Außenstände seines Bruders und sah sich endgültig mit einer kaum mehr erschwinglichen, „auf viele Tonnen Goldes ersteigenden Schuldenlast beladen“, die sein verbliebenes Vermögen bei Weitem überstieg. Insgesamt mehr als eine halbe Million Gulden hatten die Mentzinger an Krediten aufgenommen; rechnete man außerdem bereits nachgelassene Schulden, Zinsen und ähnliches hinzu, ergab sich sogar eine Dreiviertelmillion. Die benachbarte Kurpfalz wartete allein auf die Rückzahlung von 190000 Gulden. Gesichert war diese Summe durch Verschreibung auf das Rittergut Gondelsheim, dessen geschätzter „Marktwert“ in zeitgenössischen Dokumenten stark zwischen 200000 und 500000 Gulden schwankte. Insgesamt war der Bogen damit überspannt: Kaiser Franz I. und sein Reichshofrat erkannten in Bernhard Friedrichs Todesjahr 1752 für die Familie von Mentzingen auf Konkurs. Ein Schock für alle Gläubiger, nicht zuletzt deshalb, weil der Ruin nach außen hin doch plötzlich und unerwartet gekommen zu sein scheint. Denn die durchaus ansehnlichen Güter der Mentzinger, so heißt es in einem Jahrzehnte später verfassten Bericht, „verschaften ihnen einen außerordentlich grosen Credit, und ieder Capitalist glaubte anfänglich, seine Gelder nirgends sicherer ausleihen zu können als bey ihnen. [...] Ja es war im Anfang das Vertrauen auf die Zahlungsvermögenheit des Freyherrn von Mentzingen so gros, daß selbst die ärmsten Personen ihr sauer erworbenes und erspartes Geld ohne Bedenken hingaben und nicht den entferntesten Gedanken hegten, daß sie das ihrige entweder gar nicht mehr oder erst nach Verlauf von mehr als 30 Jahren und vielleicht noch über dies mit einer beträchtlichen Einbuße bekommen würden. Inzwischen wuchsen die Schulden beynahe von Tag zu Tag mercklich an. [...] Der vorhin so grose Credit fiele auf einmal“. Der Scherbenhaufen, den die Mentzinger mit ihrem Bankrott anrichteten, lässt sich anhand einer 1781 veröffentlichten, im denkbar schlechten Sinne „beeindruckenden“ Liste nachempfinden, in der sämtliche Schuldner und Kreditgeber mit ihren Ansprüchen zusammengefasst sind. Insgesamt mehrere hundert Positionen enthält dieses Register, darunter ausstehende Löhne für Bedienstete, Schulden innerhalb der eigenen Familie und bei Verwandten aus dem süddeutschen Adel, bei Beamten, Räten und Schutzjuden. Der Pfälzer Kurfürst war mit einer ganzen Reihe von Einzelkrediten in gewaltiger Höhe vertreten; daneben gab es Außenstände für die Anfertigung von Orden, die Lieferung von Schreibmaterialien, Stoffen, Heu, Holz, Fleisch sowie für Schneider-, Buchbinde- und Schusterarbeiten. Die jeweiligen Beträge reichten von mehreren zehntausend Gulden bis hin zu jenen 15 Kreuzern, die die Freiherren einem Handwerker schuldig geblieben waren. Die kaum lösbare Frage, ob und wie alle diese Gläubiger tatsächlich bezahlt werden konnten, beschäftigte und erhitzte die Gemüter. Besondere Kritik vor allem unter den Standesgenossen der beiden Mentzinger rief hervor, dass just der hoch verschuldete Bernhard Friedrich noch im August 1749 im eigenen Namen und dem seines Bruders ausgerechnet zur „adelichen Ehre und Treue“ Zuflucht genommen und Gerüchte von der völligen Überschuldung als „unverschämte Lügen“ zurückgewiesen hatte. Gerade einmal auf 41000 Gulden beliefen sich seiner Darstellung nach die Außenstände – eine vergleichsweise unproblematische Summe. Die Schuldner hätten allen Grund, völlig ruhig zu bleiben und „sich auff die Versicherung ehrlicher Cavaliers gantz und gar zu verlassen“. Das war nun aber seinerseits eine eklatante Lüge, die das Heilbronner Direktorium des Ritterkantons Kraichgau drei Jahre später denn auch mit deutlichen Worten kommentierte: „Wir beklagen wohl von Hertzen, daß die Gebrüder von Menzingen hinter uns her und mit Verschweigung der Wahrheit eine solche Schuldenlast auf beynahe 500000 f. [Gulden] so leichtsinnig und recht liederlich contrahirt“ Ein persönliches Verschulden bei dieser ganzen Misere vermochte Karl Friedrich von Mentzingen dennoch nicht zu erkennen. 1758 wehrte er sich gegen Vorwürfe, noch immer eine teure und daher verderbliche Haushaltung zu führen. „Nach meinem Begriff“, erklärte er, „ist eine Haußhaltung kostbar und verderblich, wenn bey derselbigen der Kleiderpracht herrschet, öffters tractiret und die Tafel täglich mit überflüssigen Speißen und frembden Weinen besezet wird, ohnnöthige Bediente, Gesindt, Pferdte, Hunde und dergleichen gehalten werden.“ Aber gerade davon könne doch in seinem schlichten Gondelsheimer Domizil keine Rede sein. Der Haushalt bestehe einzig aus ihm, seiner Frau, den drei Kindern und deren Hauslehrer. Dazu kamen noch sechs Bedienstete, darunter Gärtner, Koch und Kutscher; dann drei Frauen für seine Gattin: Kammerjungfer, Kindsmagd und Säuglingsamme; schließlich einige Knechte und Mägde. Auf keinen dieser Hausangestellten könne er verzichten, bemerkte Karl Friedrich, und wollte daher von seinen Kritikern konkret wissen: „Was wird denn nun also an dieser so sehr beschreyten kostbaren verderblichen Haußhaltung abzuändern oder zu verbeßeren seyn?“ Im weiteren Verlauf der Diskussionen kam dennoch alles auf den Prüfstand, ob es nun die Livreen der Dienerschaft waren oder die Notwendigkeit von Kutschpferden, ja sogar, „ob der Gondelßheimer Hauß-Hund überflüßig seye oder nicht?“ Mit dem Bankrott von 1752 übertrug Kaiser Franz I. die treuhänderische Verwaltung der mentzingischen Güter und Einkünfte an den Kanton Kraichgau der Schwäbischen Reichsritterschaft, dem die Familie politisch angehörte. Allerdings witterte die Kurpfalz, mit 190000 Gulden Hauptgläubigerin und langjährige Kontrahentin der Mentzinger im Kampf um die Herrschaft in Gondelsheim, nun ihre Chance, zog das bankrotte Gut an sich und provozierte damit heftige Klagen der Reichsritter über „die churpfälzische Gewalt, der wir weichen musten“. Die Gemeinde geriet vorübergehend in ein gewisses Vakuum: Einerseits galt sie noch als ritterschaftliches Territorium und der Freiherr von Mentzingen nominell als ihr Besitzer, real war Gondelsheim durch die Pfandschaft der Kurpfalz dem Zugriff des Ortsadeligen und praktisch sogar des Ritterkantons entzogen. Die Überlegungen auf höchster politischer Ebene gingen in alle Richtungen: Würde der Ort endgültig kurpfälzisch werden? Konnte man ihn sinnvoll als Tauschobjekt nutzen? Fand man vielleicht in den Reihen der Reichsritterschaft einen Interessenten, dem der Erwerb schmackhaft gemacht werden konnte? Oder wäre es möglich, so grübelte Karl Christian von Mentzingen 1757, Gondelsheim dem Landgrafen von Hessen als Lehen zu überschreiben? Mehrere vertragliche Regelungen im Mai und Juni 1761 schufen schließlich Fakten: Die Pfalz, der Freiherr von Mentzingen und die Herrschaft Baden-Durlach einigten sich auf einen „Ringtausch“. Der badische Markgraf, der eine Pfandschaft von 130000 Gulden auf der schlesischen Grafschaft Wartenberg stehen hatte, trat diese gegen die pfälzische auf Gondelsheim ab und zahlte den Differenzbetrag von 60000 Gulden in bar an den Kurfürsten aus. Damit war Gondelsheim – obwohl formal noch immer ritterschaftlicher Besitz – in den badischen Staatsbereich einbezogen. Karl Christian von Mentzingen und seine Frau taten sich offenkundig schwer mit ihrem Abgang aus dem Saalbachtal. Bald nach dem Besitzerwechsel, im Sommer oder Herbst 1761, erreichte ein ebenso undatierter wie ungeduldiger Brief aus Karlsruhe den Amtmann Samuel Philipp Adam Füger, der als herrschaftlicher Verwalter in Gondelsheim saß. „Es wäre sehr guth“, so entnahm Füger den Zeilen dieses Schreibens, das von seinem künftigen badischen Arbeitgeber stammte, „wann der Herr von Menzingen endlich Raum machen würde.“ Im November war es so weit. Zunächst verließ der Freiherr, einige Tage später auch die Freifrau ihr einstiges Gondelsheimer Domizil für immer. Nicht ohne zuvor in ihrem Sinne Tabula rasa gemacht zu haben: Die Keller waren leer geräumt, sämtliche Weinvorräte nebst den wertvollen Fässern weg. Einige im Ort wollten wissen, die Freifrau habe alles nach Diedelsheim verkauft und so zu Geld gemacht, andere hatten angeblich gehört, Wein und Fässer seien nach Menzingen geschafft worden. In den Zimmern des kleinen Schlosses waren die Tapeten von den Wänden gerissen, und auch der Garten befand sich in einem unschönen Zustand: Die Buchs- und Zwergbäumchen fehlten, man hatte sie „ohngeachtet vollend alles Stump und Stiel mit nach Menzingen genommen“. In letzter Minute hinderte Füger die Freifrau daran, im Herbst 1761 auch noch die Gondelsheimer Zehntabgaben einzustreichen. Missmutig beobachte der Amtmann die zunächst negativen Folgen dieses Herrschaftswechsels. Besonders stieß ihm das Verhalten von Pfarrer Philipp Ludwig Tausent auf, der seit 1748 Geistlicher in Gondelsheim war. „Es ist unbeschreiblich“, murrte Füger, „was der Mann, seit deme er weiß, daß keine Herrschaft mehr in die Kirche kommt, vor schlechte Predigten ablegt, und wie nachläßig er überhaupt in seinem Amte ist.“ Füger selbst hingegen zeigte schier ungebremste Aktivität. Ohne noch den Freiherrn um Erlaubnis zu fragen oder bereits entsprechende Order aus Karlsruhe zu haben, ließ er die bisher im Schlossareal stehenden Kastanienbäume ausgraben und Obstbäume an deren Stelle setzen. „Die ganze Wellt wird es nicht mißbilligen“, so war der Amtmann überzeugt, „wann man gut Obst dahin sezet, und alte onnüzliche Bäume wegthut.“ Aus dem Ringtausch von 1761 und dem Einbezug Gondelsheims in den badischen Staatsbereich ergab sich nun eine weitere, für die Ortsgeschichte höchst folgenreiche Variante. Denn im Jahre 1764 bemühte sich Markgräfin Karoline Louise von Baden um eine selbstständige unmittelbare Herrschaft für ihre Söhne, deren künftige Versorgung sie gesichert wissen wollte. Dieses hartnäckig verfolgte Ziel erreichte sie schließlich durch eine Vereinbarung mit ihrem Gatten, dem Markgrafen Karl Friedrich, der ihren „löblichen Vorsaz“ guthieß und sie „als eine getreue und liebreiche Mutter“ würdigte. 1771 trat er ihr das pfandschaftliche Eigentum an Gondelsheim mit Bonartshausen und Erdbeerhof ab, allerdings unter Wahrung seiner obersten Landeshoheit „in politicis et ecclesiasticis“ – also in weltlicher und kirchlicher Hinsicht –, soweit nicht auch noch Belange der Reichsritterschaft berührt wurden. Die für Karoline Louise wichtigste Klausel war wohl, dass der Besitz zwar auf ewig ein Teil der Markgrafschaft Baden sein und bleiben müsse, sie aber das Recht habe, ihn an die Söhne zu vererben. Nur eine letzte Schwierigkeit galt es noch zu überwinden: Um diese selbstständige Herrschaft im Erbfall tatsächlich weiter übereignen zu können, musste Karoline Luise zunächst erreichen, dass ihre Söhne durch Kaiser Joseph II. in den reichsunmittelbaren Adelsstand erhoben wurden. Nach wie vor aber gehörte, trotz aller Verpfändung, Gondelsheim auf dem Papier den Mentzinger Freiherren. Erst im Oktober 1784, unter Christian Ernst von Mentzingen, sollte der Ort schließlich auch formal und endgültig den Besitzer wechseln. Der Freiherr und seine nächsten Verwandten waren bereit, den badischen Prinzen Friedrich und Ludwig Wilhelm August das Rittergut mit beiden Höfen abzutreten. Im Vergleichs- und Kaufvertrag wurde vereinbart, die Käufer hätten alle auf Gondelsheim lastenden Schulden zu übernehmen und dazu noch einen Aufpreis von 25000 Gulden zu zahlen. Die Kraichgauer Ritterschaft jedoch setzte diesem beabsichtigten Besitzerwechsel, so weit sie konnte, Widerstand entgegen. Denn für sie war, aus politischer Sicht, die Frage des Verkaufs brisant und kritisch: Der Verlust eines ritterschaftlichen Dorfes an eine Territorialherrschaft bedeutete eine weitere Schwächung des regionalen Niederadels. Laut Ritterordnung und kaiserlichen Reichsregularien sollte für jeden Ort gelten: einmal ritterschaftlich, immer ritterschaftlich. „Das Wohl und das Wehe des Kantons Kraichgau“, hieß es daher aus diesen Kreisen, „will davon abhangen, ob der vermeintl[iche] Verkauf des Ritterguths Gundelsheim Statt habe.“ Letztendlich aber scheiterten die Versuche, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, und so musste die Ritterschaft den Handel allen Bedenken zum Trotz geschehen lassen. Im März 1787 wurde der Verkauf an die badischen Prinzen schließlich rechtswirksam, die kaiserliche Genehmigung des Vertrages erfolgte zu Wien im Juli 1789. Noch einmal ein weiteres Jahr dauerte es, ehe das Dorf im Juni 1790 in feierlicher Form als privates Eigentum an Friedrich und Ludwig Wilhelm August übergeben werden konnte. Mehr als 200 Gondelsheimer – die männliche Bevölkerung des Ortes und der beiden Höfe – huldigten ihren neuen Gebietern und reichten dem Gesandten der Prinzen die Rechte zum Handschlag. Bis zu diesem Punkt ging alles „in größter Ordnung, still und ruhig für sich“ – und das trotz der jahrzehntelangen rebellischen Haltung der Gondelsheimer gegen ihre früheren adeligen Besitzer. Dann galt es die Eidesformel zu bekräftigen: „Ihr sollet geloben und schwören, daß Ihr denen Durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herrn Fridrich und Ludwig Wilhelm August Markgrafen zu Baden und Hochberg, Landgrafen zu Saußenberg, Grafen zu Sponheim, Eberstein und Hanau, Herren zu Rötteln, Badenweiler, Lahr, Mahlberg und Kehl, Dero Erben und Nachkommen wollet treu, hold, gehorsam und gewärtig seyn, Deroselben Schaden warnen, Nuzen aber fördern, auch alles dasjenige thun und verrichten, was getreuen aufrichtigen und redlichen Unterthanen gegen ihre hohe Herrschaft zu thun gebühret, so wahr euch Gott helfe und sein heiliges Wort.“ Schon hatten manche der Anwesenden die Finger zum Schwur erhoben, da kam es plötzlich zur Unterbrechung. Einige Männer aus den Reihen von Ortsgericht, Rat und Bürgerschaft, darunter der Anwalt, trugen das Anliegen der Gemeinde vor, „daß man sie bei ihren hergebrachten Recht und Gerechtigkeiten belaßen und ihnen nichts neues zumuthen möchte“. Ein keineswegs unziemliches Begehren, auf das der badische Vertreter so jedoch nicht vorbereitet war. Gewiss ein Versäumnis von ihm, denn man hätte in Karlsruhe das lange währende Zerwürfnis im Gefolge der Rebellion von 1730, als es genau um solche Fragen ging, durchaus kennen und berücksichtigen können. Die Zeremonie kam ins Stocken. „Das Disputiren währte wohl über eine Stunde lang, die Gemeinde aber war nicht zu beruhigen und wollte durchaus kein Temperament annehmen.“ Schon stand die Huldigung kurz vor dem Abbruch, da fand der badische Beamte eine zusätzliche Formel, die den Gondelsheimern eine goldene Brücke baute. Gegen die im Lagerbuch verankerten Rechte und Pflichten der Gemeinde, versicherte er, sollten keine Neuerungen eingeführt werden – an sich eine Selbstverständlichkeit und relativ nichts sagend, aber offenkundig doch genau das, was die Bürgerschaft hören wollte. „Zu meiner äussersten Verwunderung“, notierte der Badener perplex, „war die ganze Gemeinde hiermit zufrieden, und die Huldigung war sogleich darauf fast in einem Moment vollzogen.“ |

